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Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
#1
Question 
Hallo

Vorweg bin ich erfreut endlich eine plattform gefunden zu haben, die nicht gegen uns väter ist.

ich will gleich zur sache kommenSmile

kurz zu mir:
bin seit 6 monaten vater, nicht verheiratet gewesen, aber nun getrennt.:o
mutter ist arbeitslos, bekommt harz4 und hat unterhaltsvorschuss beantragt, beim Jugendamt hat/musste sie beistandschaft beantragen

nun schreibt mich das jugendamt fleißig an, habe meine einkommen der letzten 12 monate geschickt... diese liegen zwischen 850€-1100€ netto... da ich nach stunden bezahlt werde schwankt das je nach monat...also im durchnitt vll 1000€

nach dem ich meine einkommensnachweise geschickt habe kam folgender brief: (ich zitiere den wichtigen part)

...habe ich festgestellt, das für (name des kindes) ledigtlich die forderung nach 100% des mindestunterhalts der ersten altersstufe für die zeit seit ... (datum der antragstellung für beistand)

im interesse der rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, dass die zahlungsverpflichtung in der gesetzlichen vorgeschriebenen form festgelegt wird. dies kann durch anerkennung vor dem urkundsbeamten, der beim jugendamt bestellt ist, kostenlos geschehen.


sollten sie zur anerkennung nicht bereit sein, unterrichten sie mich bitte
---

auf diesen brief habe ich nicht geantwortet...ja ich weiß, is mist aber hatte viel um die ohren...ich hatte jedoch zuvor schoneinmal mit dem bearbeiter via telefon gesprochen... da ging es noch um fragen beim einkommen

da ich nun nicht reagiert habe kam folgender brief: (ich zitiere nur den wichtigen part)

...sie werden gebeten den ermittelten unterhaltsbetrag (ich weiß nicht wie hoch dieser ist) für ihr kind in öffentlicher urkunde anzuerkennen

Ich weise sie darauf hin, dass ich ohne weitere mahnung die einleitung von gerichtlichen maßnahmen (erstfestsetzungsbeschluss) beim zuständigen gericht beantragen kann, wenn sie die beurkundung nicht vornehmen lassen

---

für mich ist das doch ein widersprechen. im ersten schreiben wird gesagt das wenn ich das nicht möchte ich bescheid geben soll und im zweiten schreiben klingt es so als hätte ich keine wahl

ich habe mich hier im forum bereits etwas belesen und für mich klingt das alles nach unterhaltstitel. dieses kapitel habe ich hier im forum gelesen.
nur wird einerseits hier im forum von usern gesagt, auf keinen fall einen titel unterschreiben, jedoch wird im faq geschrieben das ich es muss.

was ich nun schon allein rausgefunden hab, sollte es kein dynamischer titel sein sondern dann eher ein statischer titel... nun ich denke das ich den mindestunterhalt jedoch nicht zahlen kann... meine frage ist nun ob dann beim statischen titel diese erwähnten schulden auflaufen oder passiert das nur beim dynamischen titel...

oder ist hier gar nicht die rede von einem titel...?

ich habe noch ca 2 wochen bis ich mich melden muss... dies werde ich natürlich auch tun, jedoch bin ich mir noch nich genau sicher was ich nun tun soll/werde... denn wie ich hier gelesen habe kann man ja sehr sehr viel falsch machen

kann ich nicht einfach den ermittelten betrag bezahlen und den alle 6 monate neu berechnen lassen ohne irgendwas zu unterschreiben??


Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche tips geben


Danke im vorraus

Jo-hn
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Jo-hn - 02-01-2011, 22:55
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 18:53
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 19:20
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 03-01-2011, 19:59
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Shalom Aleichem - 03-01-2011, 20:10
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RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 04-01-2011, 20:40
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RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 07-01-2011, 17:02
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RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 08-01-2011, 10:30
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 08-01-2011, 14:13
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 19-01-2011, 10:40
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 19-01-2011, 11:37
RE: Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen - von Dzombo - 19-01-2011, 12:25

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