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Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind
#1
Hallo,

ich habe da einmal eine Frage - selbstverständlich vollkommen hypothetisch ohne Bezug zu lebenden oder verstorbenen Personen.

Mann (Hubert) hat mit Frau (Christel) ein Kind (Beelzebub) - diese trennen sich und Hubert muß löhnen. Da Hubert aufgrund seiner Zahlungen stehts am Existenzminimum krebst, bleibt ihm die gesellschaftliche Anerkennung und eine nennbare Karriere erspart.

Christel lernt einen neuen Mann kennen (Thordal Eyersson) und bekommt ein entzückendes kleines Kind namens Hasso, da ist Beelzebub - sagen wir - 14 Jahre alt.

Vier Jahre später will Hubert auch einmal nach Athen in Urlaub fahren und plant Christel an den Zahlungen für das Kind zu beteiligen.

Christel verdient 0 Euro netto
Hubert verdient 1250 Euro netto

Abzüglich Selbstbehalt ist also Hubert weiterhin der Depp, da Christel aufgrund der Erziehung von Hasso, Thordal Eyerssons Ebenbild nicht zu einer Vollzeitarbeit herangezogen werden kann.

Nun, aber was kann Hubert dafür?

Also fordert Hubert Herrn Thordal Eyersson auf seine Lebenspartnerin in soweit finanziell zu unterstützen als daß sie den hälftigen Kindesunterhalt zahlen kann, denn T.E. verdient rassige 4000 Euro netto im Monat.

Frage 1
Geht das so wie Hubert sich das ausgedacht hat? (6 P.)

Frage 2
Muß Hubert im Erfolgsfall auch noch die Gerichtskosten tragen? (2 P.)

Frage 3
Wenn Thordal Eyersson und Hubert 400 km voneinander entfernt losfahren, Hubert mit dem Rad und 20 km/h und Thordal mit dem Audi A8 mit 200 km/h - wieviele Kilometer sind dann beide bis zum Vereinbarten Gerichtermin gefahren? (1 P.)



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Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:17
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:38
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:50
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 21:03
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von blue - 19-11-2010, 20:56
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 21-11-2010, 21:03
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 04-01-2011, 23:00

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