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Das erste positive Urteil zum GSR für uneheliche
#3
OLG Hamm, II WF 211/10 vom 7.10.2010

Übertragung des ABR auf nicht sorgeberechtigten Vater (nichteheliches Kind)

b) Bislang hat sich der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang von der Erwägung leiten lassen, die Zustimmungsverweigerung der Kindesmütter
basiere in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt. Sie werde von Gründen getragen, die der Wahrung des Kindeswohls dienen und nicht den Eigeninteressen der Mütter folgen würden.

Insbesondere neuere empirische Ekenntnisse bestätigen diese Annahme des Gesetzgebers jedoch nicht. Denn in aktuellen Untersuchungen sind häufig persönliche Wünsche der Mütter hervorgetreten. So ist oftmals als Begründung für die Verweigerung der Zustimmung angegeben worden, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können. Man wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen und nichts mit dem Vater zu tun haben.


Auf einmal gibt´s neue "empirische" Erkenntnisse? Huh

http://www.justiz.nrw.de//nrwe/olgs/hamm...01007.html
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RE: Das erste positive Urteil zum GSR für uneheliche - von blue - 19-11-2010, 14:30

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