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OLG Bremen 4 WF 41/10: Hundehaltung erhöht den Kindesunterhalt
#3
finde ich absolut korrekt. man kann nicht dem kind ein tier schenken und dann die möglicherweise erheblich folgekosten wem anders aufdrücken.

wer dem kind seien herzenswunsch nach katze, hund oder - in einer bestimmten altergruppe sehr beliebt - nach einem pferd erfüllen will, muss sich halt auch überlegen was das tier später im unterhalt kostet und dafür geradestehen. gerade wenn das tier krank wird, können die tierarztkosten durchaus erheblich sein. sowsa muss man sich eben vorher überlegen.

wer diese kosten vermeiden will, darf dem kind eben kein tier schenken, damit erübrigt sich dann der mehrbedarf Smile im übrigen sollte man sowas ohnehin immer mit dem elternteil abstimmen, bei dem das kind auch lebt. denn die müssen sich ja dann auch mit dem viehzeugs im täglichen leben auseinandersetzen.
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RE: OLG Bremen 4 WF 41/10: Hundehaltung erhöht den Kindesunterhalt - von expat - 10-11-2010, 08:56

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