03-11-2010, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-11-2010, 15:01 von JahJahChildren.)
(03-11-2010, 14:20)beppo schrieb: Ich würde mal sagen, du kannst das halbe 4. KG abziehen, denn genau das erhält sie ja tatsächlich.
Beppo,
du bist heute mein ganz persönlicher Held. Dann werde ich nächsten Monatsanfang mal meinen Dauerauftrag BU/KU auf geschmeidige € 256,50 reduzieren.
Man bin ich froh, dass meine gE derzeit bei der ARGE hängt - die Einsicht, dass sie von mehr Unterhalt bei ALGII Bezug eh nichts hätte, traue ich ihr noch zu. Ansonsten wäre nen riesen TamTam zu erwarten.
Vielleicht noch folgendes... Die liebe ARGE hat in 01/2010 mir den §33 zugeschickt. Verwunderlicher Weise ohne die 5 cm Fragebögen bezüglich Auskunftsersuchen. Es hiess kurz, knapp und nett, dass nach Durchsicht der Unterlagen meiner gE herausgekommen sei, dass ich genug zahlen würde... da war die Steuerschuld noch nicht bekannt (haben mich 3 Monate vor der Verjährung einer Steuerschuld dran bekommen). Es solle mich doch melden, wenn ich mehr verdiene. Ich gehe davon aus, dass ich selbiges machen sollte, wenn ich weniger verdiene und auch weniger meiner gE ab 01/2011 überweisen werden, oder? Verpflichtet bin ich zwar nicht, aber wie würdet ihr/du hier vorgehen?
gruß - JJC
PS: bin irgendwie froh, dass das Finanzamt mich pfändet und fi**t. Ansosnten kämen die bei ALGII Bezug auf den Trichter, den Unterhaltsverzicht meiner gE als sittenwidrig einzustufen. Aber so wäre eh kein weiterer BU drin und gE entwöhnt sich ein bisschen bezüglich meiner Alimentierung :-D
Wenn 2 Behörden sich streiten freut sich der Dritte, und der Vierten (gE) ist es eh egal, da ALGII :-D
Ein schöner Tag! Geh gleich mit meiner Kleinen was schönes unternehmen - ihr soll es ja an nichts fehlen :-)
Liebe Grüße in die Runde - JJC