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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#6
Wenn dein anderes Kind volljährig ist, steht es im Rang nach der neuen Mutter.
Erst wird dann das kleine Kind bedient, dann die neue Mutter und dann das volljährige Kind.

Du kannst dich solange aussergerichtlich einigen, bis du verklagt wirst oder bis die Arge sich einmischt.
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von beppo - 26-10-2010, 13:58

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