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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#4
Überobligatorisches Erwerbseinkommen wird häufig zur Hälfte angerechnet. Elterngeld minus der Sockelbetrag von 300 EUR zählt ganz als Einkommen. In der Rangfolge liegt das volljährige Kind hinter dem Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter.
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von p__ - 26-10-2010, 13:24

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