27-10-2010, 20:54
Wenn Sie sich doch mit dem Gedanken tragen, sich außerhalb dieser Republik künftig aufzuhalten, dürfte doch die Annahme der Staatsbürgerschaft des Landes Ihrer Wahl in manchen Fällen nicht allzu schwierig sein. Und dass Sie damit dem Rentenversicherer Ihre Beiträge abverlangen, wäre dann doch legitim und vor dem Zugriff Dritter schützen. Und dazu noch der Erlös aus der ETW känn in so manchem Land bei sparsamer Haushaltsführung einem angenehmen Lebensabend zumindest die Grundlage bieten.