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Umzug UK
#2
Der Umzug nach England ist nicht verkehrt. Damit hast Du fürs erste eine gewissen Zeit Ruhe vor Forderungen. Und ggf. kannst Du dort innerhalb eines Jahres eine Privatinsolvenz ohne Information der Gläubiger hinlegen, die europaweit anerkannt wird.

Eine polizeiliche Meldepflicht gibt es da nicht. Allerdings erhält man bei Aufnahme einer Arbeit eine Sozialversicherungsnummer, die wiederum nicht verwendet werden kann, um die ausfindig zu machen. Der andere Punkt ist die Aufnahme in die "electoral role", die sich schon zur Suche nach Personen verwenden lässt. Dem würde ich aber nicht sehr viel Bedeutung beimessen - die Ex müsste schon wissen, dass Du in England bist und dann eine professionelle Agentur oder einen Privatdetektiv mit der Suche beauftragen.

Alles andere ist in England kein Problem:
- Krankenversicherung hat jeder über eine Grundversorgung, die allen zusteht
- Gründung eine Ltd. für ein Pfund Stammkapital plus Gründungskosten von ein paar hundert Pfund ist kein Problem
- Umziehen ist unproblematisch - auch aus dem Ausland dorthin
- Für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bedarf es nur der Eingabe durch die Ex, das Jugendamt oder einen Anwalt. Damit diese aber zu einem Strafbefehl oder einer Verurteilung führt, müsste man Die schon nachweisen, dass Du trotz der Möglichkeit den Kindesunterhalt zu erwirtschaften, dies vorsätzlich nicht getan hast - das m passiert nur in ganz seltenen Fällen, wo sich ein Vater sehr renitent verhält. Wenn Du einfach weg bist und mntl. 10 bis 50 EUR für Dein Kind überweist, auf das Konto der Mutter, bist Du aus dem Schneider
Best Grüsse
Petrus
https://t.me/GenderFukc


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Umzug UK - von Panto - 12-10-2010, 15:17
RE: Umzug UK - von Petrus - 12-10-2010, 16:14

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