12-10-2010, 08:25
(12-10-2010, 08:07)ali mente schrieb: Sollte die Berechnung fernab der Realität sein - und das ist die Regel- wird man nicht um einen eigenen Anwalt herum kommen. Auch weil unsere geliebte Legislative bei Streitfällen vor Gericht, die Anwaltspflicht in Unterhaltsangelegenheiten eingeführt hat.Richtig.
Aber eben erst dann, wenn es zum Gericht geht.
Wenn man den Ansprüchen der Justiz genügt (Auskunft, Titulierung nach DT), kann es gut sein, dass sich das Mütchen der KM angesichts der Kostennote auch wieder abkühlt.
Ob es einen Grund gibt, selbst einen Anwalt vorab einen Anwalt zu nehmen, ließe sich erkennen, wenn die TO etwas mehr zu dem Fall preisgibt.