11-10-2010, 21:21
@ nona und liebe Gemeinde,
es gibt ein altes Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Selbstverständlich kann und darf die Ex einen Anwalt beauftragen, der sich um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kümmert. Es gibt eine Auskunftspflicht, dieser seid ihr nachgekommen. Anwaltliche Fristen sind anwaltliche Fristen. Mehr aber auch nicht.
Es gibt hier viele Betroffene, die mehr Sachverstand und Familienrechtkenntnisse haben, als einige hochbezahlte Fachanwälte.
Dazu sind einige - meiner Einschätzung nach - gewillt und fähig, dir die richtigen Tipps und Anleitungen in deiner Angelegenheit zu geben.
Vielleicht kommt ihr nicht darum herum, euch ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und damit ebenfalls Geld verbrennen zu müssen... . Aber...
Die Unterhaltsberechnung ist von so vielen auslegungsbedingten Faktoren abhängig, dass 3 Anwälte zu 4 verschiedenen Ergebnissen kommen.
Hier könnt ihr jedenfalls auf kompetente Hilfestellungen zählen, daran glaube ich zumindest...
Beste Grüße
es gibt ein altes Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Selbstverständlich kann und darf die Ex einen Anwalt beauftragen, der sich um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kümmert. Es gibt eine Auskunftspflicht, dieser seid ihr nachgekommen. Anwaltliche Fristen sind anwaltliche Fristen. Mehr aber auch nicht.
Es gibt hier viele Betroffene, die mehr Sachverstand und Familienrechtkenntnisse haben, als einige hochbezahlte Fachanwälte.
Dazu sind einige - meiner Einschätzung nach - gewillt und fähig, dir die richtigen Tipps und Anleitungen in deiner Angelegenheit zu geben.
Vielleicht kommt ihr nicht darum herum, euch ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und damit ebenfalls Geld verbrennen zu müssen... . Aber...
Die Unterhaltsberechnung ist von so vielen auslegungsbedingten Faktoren abhängig, dass 3 Anwälte zu 4 verschiedenen Ergebnissen kommen.
Hier könnt ihr jedenfalls auf kompetente Hilfestellungen zählen, daran glaube ich zumindest...
Beste Grüße