11-10-2010, 19:20
Hallo Anja.
Die Mutter hat das Recht, ihn alle 2 Jahre zur Einkommensauskunft aufzufordern.
Außerdem hat sie das Recht, einen Unterhaltstitel zu fordern.
Wenn er ihr das nach einer Aufforderung gibt, egal ob von ihr selbst oder von einem Anwalt, muss er den Anwalt nicht bezahlen, denn dann war seine Beauftragung unnötig und mutwillig.
Nur wenn er ihrer Aufforderung nicht folgen würde, könnten Anwalts- oder Gerichtskosten dazukommen.
Ohne Aufforderung muss er nichts tun.
Die korrekte Unterhaltshöhe kann er anhand der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechnen oder er kann hier mal sein Einkommen rein schreiben, dann können wir für ihn rechnen.
Die Mutter hat das Recht, ihn alle 2 Jahre zur Einkommensauskunft aufzufordern.
Außerdem hat sie das Recht, einen Unterhaltstitel zu fordern.
Wenn er ihr das nach einer Aufforderung gibt, egal ob von ihr selbst oder von einem Anwalt, muss er den Anwalt nicht bezahlen, denn dann war seine Beauftragung unnötig und mutwillig.
Nur wenn er ihrer Aufforderung nicht folgen würde, könnten Anwalts- oder Gerichtskosten dazukommen.
Ohne Aufforderung muss er nichts tun.
Die korrekte Unterhaltshöhe kann er anhand der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechnen oder er kann hier mal sein Einkommen rein schreiben, dann können wir für ihn rechnen.