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Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre?
#1
Hallo wer kennt sich aus? Folgende Situation!
Ich wohne im eigenen bezahlten Haus, das meine einzige spätere Rente darstellen sollte. Ich habe meiner Frau bei der Scheidung ein Haus schuldenfrei überlassen, sie hat noch mehrere ETW,gen, Zinseinkünfte aus Barvermögen, Mieteinnahmen, und Geldeinkünfte aus nichtselbstständiger, sowie aus selbstständiger Erwerbstätigkeiten in Höhe von ca. € 1500,- dazu kommt das Kindergeld und ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von ca. € 1500,- der als Einkommensquelle herangezogen wird.
Bei mir verhält es sich so, das ich aufgrund von sich nicht erholender Wirtschaftskriese, schon 3x mein Haus verkaufen mußte um meine Schulden zu bezahlen, welche sich immer wieder anhäuften und bei Nichthandeln zur Zwangsversteigerung geführt hätten. Ich hatte das Glück stets vorher die Notbremse zu ziehen und rechtzeitig zu inserien, bevor der Kuckuckmann kam. Also mit einem etwaigen Mehrerlös, kaufte ich mir eben wieder ne neue, alte gebrauchte billigere Immobilie um dort so hoffte ich jedesmal in Ruhe meine alten Tage verbringen zu können. Ich bekomme mal € 76,- an Rente, da immer selbstständig gewesen. Nun habe ich mir im Jahr 2009 gerade wiedernmal ein älteres Häuschen angeschafft und zum teil renoviert! Als ich arbeitslos wurde, habe ich mich im Sept. 2009 mit meiner 17 jährigen Tochter zusammengesetzt und ihr mitgeteilt, das Paps die Firmen wegen unrentapilität aufgegeben hätte und nun als Betriebsleiter in einem Friseursalon in Teilzeit zu € 940,- arbeiten werde ab Okt.2010! Deshalb könnte ich die € 334,- monatl. Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zahlen, sondern einen geringeren Satz.
Die Mutter schickte direkt den Gerichtsvollzieher, so das ich gehalten war, eine Abänderungsklage ihres Titels zu veranlassen. Mein Anwalt meinte, ich müßte nichts mehr bezahlen, da meine Ausgaben bei aufgelisteten, belegten € 1250,- den Einnahmen von nur € 1140,- gegenüberstehen würden, ohne Essen, Kleidung gerechnet, wo bitte bliebe da was um Unterhalt zu zahlen, so seine Meinung!
Die Richterin sah es anders! die verdonnerte mich zur vollen Zahlung, da ich mich ja noch neben dem 32 Stundenshop um Zusatzarbeit bemühen könnte, mir für mein von mir bewohntes Haus ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von € 500,- angerechnet wurde, käme sie so auf die €1500,- somit wäre ich zur weiteren vollen Zahlung verpflichtet!

Also Auto verkauft, nachgezahlt und dann arbeitslos geworden und nun war ich Hartzer mit € 400,- Einnahmen, nochmals Unterhaltsabänderungsklage eingereicht mit 70 Bewerbungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten! Vom Klomann bis zum Friseurmeister, Auto, Hausverkäufer, Besteckreiniger, hatte ich mich beworben, um eben alles zu versuchen dem Unterhaltsbekehrenden gerecht zu werden. Nur Absagen, anscheinend mit 51 Jahren zu alt? Wiederum verlor ich die Abänderungsklage, nicht genügend beworben!Dann rechnete sie mir einen Wohnwert € 500,- und ich hätte bei genügend Bemühungen meinerseits ein Einkommen von mind. €940,- wie gehabt erzielen können, hätte ich mich denn genügend beworben. Alle Friseure im Umkreis von 30 km habe ich angeschrieben ohne Erfolg! Sie nahm widerrum ein fiktives Einkommen in Höhe von €940,-, sowie Mietwohnwert € 500 und den hartzersatz in Höhe von €400,- als Berechnuungsgrundlage zur Hand, so das ich immer noch € 334,.- zahlen soll! Rückwirkend €3200,- Also Auto verkauft und den Löwenanteil bezahlt, während meine Tochter 3 Wochen Amerika Rundreise veranstaltete! Meine Tochter hat gerade den Führerschein gemacht, fast neues Auto gekauft, wieder Rundreise Italien, will sagen denen gehts suppi auf meine Kosten und ich kann nichts dagegen tun? Jetzt 18 Jahre und ich habe Anwalt gewechselt, klage zum 3.mal auf Unterhaltsabänderung, da jetzt 18 und die geht noch 2 jahre zur Schule, dann will sie studieren bis 27 Jahre, da frage ich mich, soll das so bleiben, das ich widerrum mein gerade erst bezogenes Haus verkaufen, versteigert bekomme nur um verwöhntes Gör ihren Lifestyle zu finanzieren, während ich zum Dauerhartzer werde und um mein ganzes Lebenswerk gebracht werde, zum mittellosen Sozialfall durch Richters Hände gemacht werde? Ist das die Deutsche Gerechtigkeit?
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Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre? - von ottmar schmidt - 05-10-2010, 13:59
RE: Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre? - von Exilierter - 05-10-2010, 18:22

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