Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam
#4
(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * bei "ungeklärten" missbrauchsvorwürfen kann weiterhin zumindest begleiteter umgang stattfinden.

Kann. Ist Richterwillkür. Und wenn die Mutter das verweigert, stehen wir wieder am Anfang.

(17-09-2010, 10:29)seeelig schrieb: * gegen umzüge die die entfernung umgangsberechtigte/r - kind vergrössern kann der umgangsberechtigte einspruch erheben

Kann er nicht. Der Vater war nicht sorgeberechtigt. Eltern haben zusammengewohnt, nichteheliches Kind. Und selbst wenn, kann die Mutter trotzdem jederzeit umziehen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: EGMR vom 24.6.2010 BeschwerdeNr 3944/08: Umgangsverfahren in Deutschland zu langsam - von p__ - 17-09-2010, 10:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  EGMR vom 8.07.2010: Dauer des Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens zu lang? borni 0 3.064 22-09-2010, 10:14
Letzter Beitrag: borni

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste