(09-09-2010, 17:00)Ralf G. schrieb:(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
- finde ich auch! Jede "Mutter" sollte nach der Entbindung erst mal ihre Erziehungsfähigkeit nachweisen. Während der Schwangerschaft Pflichtteilnahme an einem Kurs: "Rechtliche und moralische Grundlagen der Mutterschaft", theoretische und praktische Prüfung, Kolloquium.
12 Monate nach der Geburt kann sie dann - bei exzellenter Führung - das Sorgerecht beantragen und muss es alle 6 Monate erneut bestätigen lassen
ich kann hier auch nur von mir ausgehen, aber während meiner elternzeit habe ich das kostenlose ausgezeichnete von dem jugendamt meiner heimatstadt initiierte angebot der entwicklungspsychologsichen beratung einmal die woche wahrgenommen inkl. videobeweise der ersten fütterungsversuche mit nachfolgender analyse der psychologin über die interaktion zwischen kind und mama und solche hilfen...
kann ich nur empfehlen!!!
@nathan: danke für die links... muss mir erst noch ne meinung bilden...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht