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Familiengericht und Familienrichterin
#1
Nachdem die Kindesmutter szt. die Mediation abgebrochen hat, weil es nicht nach ihrer Nase ging und sie daraufhin die Beraterin als befangen und parteiisch deklariert hat, ging der "Diskussionsbedarf" mit ihr über Umgang und Ferienregelung ständig weiter. Sie weigerte sich, mir den Kinderausweis für die Zeit der hälftigen Ferien herauszugeben mit der Begründung, ich würde mit dem Kind ins Ausland "abhauen". Der daraufhin beantragten und bewilligten einstw. Anordnung folgte die Aufforderung des Jugendamtes zu einem Gespräch mit mir, wobei ich wieder auf die einstige Tante traf, der meine mit meinem Sohn seit acht Monaten praktizierten täglichen Telefonate nicht passten, weil ich "loslassen" müsste und dem Kind die Gelegenheit, sich mit der neuen Situation abzufinden.
In dieses gleiche Horn stieß sie nun wieder, auch wenn ich versuchte, ihr die Gründe zu nennen, u.a. meinen zumindest abendlichen telefonischen Kontakt während des gerade begonnenen ersten Schuljahres, um mich mit ihm, seiner schulischen Ereignisse auszutauschen und ihm auch ggf. Mut zuzusprechen.
Sie schilderte mir Kontaktaufnahme der Kindesmutter mit dem Jugendamt, wobei ich vermutete, aber nicht äußerte, dass die Kindesmutter ihrer ständigen Strategie des Lügens gefolgt war.
Allerdings äußerte ich meine Bedenken über die ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährten, die in unserer früher gemeinsamen Wohnung aus- und eingehen. Sie versprach, sich vor Ort ein Bild zu machen und vor Allem sich mit meinem Sohn allein unterhalten zu wollen.
Doch gerade das unterließ sie, sondern palaverte lange mit der Kindesmutter im Garten, weil (Zitait) der Junge mit Spielen beschäftigt gewesen sei (er saß vor dem TV und sah ein Video, das Mama ihm angestellt hatte).
Der anstehende Familiengerichtstermin verlief völlig daneben.
Die jugendliche Fam.Richterin befand auf Anraten der Jugendamtstante, dass täglich abendliches Telefonieren zu viel sei und auf 1 x wöchentlich zu beschränken wäre. Zudem änderte sie das vierzehntägig sonntägliche Zurückbringen von 19 Uhr auf 17,45 Uhr (bis dahin haben wir immer gemeinsam zu Abend gegessen), richtete aber in grenzenloser Gnade für mich in geraden Wochen eine mittwöchliche Umgangszeit von 11,40 Uhr bis 17,30 Uhr ein. Dass ich nicht Beamter, sondern in leitender Position in einem Großunternehmen tätig bin und deshalb allein schon nicht ständig abkömmlich bin, schien die beamtete Jung-Richterin nicht zu interessieren.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, dass die Kindesmutter in Abstimmung mit der Jugendamtstante diese Strategie abgestimmt hatte, um damit den Beweis antreten zu können, dass ich das nun verordnete Umgangsrecht nicht verlässlich wahrnehmen würde. Ich habe regelmäßige Dienstreisen in die VAE zu absolvieren und kann manche Termine nur von Montag bis Donnerstag absolvieren, weil Freitags in diesen Ländern nicht gearbeitet wird. Die Kindesmutter weiß das und bezweckt damit, den Beweis zu führen, dass ich im Kindesumgang unzuverlässig bin.
Mein Sohn wurde vor dem Gerichtstermin n i c h t gehört, obwohl das OLG Oldenburg dies zwingend vorschreibt.
Das von mir angeforderte Protokoll der Mediation wird mir verweigert, weil sich der Inhalt, insbesondere der über die vereinbarten Umgangsregeln und -termine, für mich als Beweis darstellt, von der Behörde aber als geheim eingestuft wird, obwohl zwischen den Gesprächsteilnehmern keine Geheimnisse verabredet oder festgelegt wurden.
Ich bin in einer Sch....-Situation und brauche Tipps.
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Nachrichten in diesem Thema
Familiengericht und Familienrichterin - von Terbeck - 24-08-2010, 21:27
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11

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