22-11-2010, 22:16
Wenn du die Düsseldorfer Leitlinien durchgehst, wirst du feststellen dass Befristung und ehebedingte Nachteile darin gar nicht vorkommen. Somit wird sich Düsseldorf darin nicht von FFM unterscheiden, andernfalls hätten sie das aufgeführt.
Nachtrag: Da schwirrte was in meinem Kopf herum, ich wusste doch dass auch der BGH das mal "klargestellt" hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3190
Nachtrag: Da schwirrte was in meinem Kopf herum, ich wusste doch dass auch der BGH das mal "klargestellt" hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3190