24-08-2010, 12:22
(24-08-2010, 12:06)DerSchmidt schrieb: Ein Studienkredit wird nur für die entsprechenden Studiengebühren gewährt, nicht für etwaigen Kindsunterhalt.
Genau. Womit die Anrechnung der Studiengebühren wegfällt, die du dir weiter oben im Thread erhofft hast.
In der Urteilssammlung findest du eine Menge zum Thema. Viele wären dir sehr dankbar, wenn du auch Urteile nennen könntest, die unserem "Pessimismus" widersprechen und stärker pro Pflichtiger urteilen.