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Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht
#42
(13-04-2010, 21:14)Gustav schrieb: Und ich sag es ehrlich, ich hab hier soviel bereits gelesen und erfahren dass ein Kampf um seine Kinder so gut wie aussichtslos ist. Und ich glaube nicht, dass ich die Nerven und die Kraft habe Prozesse zu führen und gegen diese Maschinerie anzukämpfen.

Kein Kampf, keine Prozesse. Standardmässiges Vorgehen mit den faq-Vorlagen ohne Anwalt. Ein Gerichtstermin. Ziel: Eine Umgangsregelung. Einfach mal den Antrags-Papierflieger falten, in die richtige Richtung werfen und sehen wo er landet. Wenn ihn der Wind fortbläst, stehst du auch nicht schlechter da wie jetzt. Vielleicht trifft er aber auch die Ex ins Auge.

Exen mit Resthirn bemühen sich von selbst um guten Umgang. Je besser der Vater-Kind Kontakt, desto leichter fliesst Unterhalt. Weiss jeder Anwalt, jede Jugendamtstante, jeder Richter. Umgangsverweigerung ist nicht nur die Ablehnung des Vaters, es ist auch ein Stück weit die Ablehnung von Unterhalt. Wem Unterhalt wirklich wichtig ist, der handelt so, dass die Wahrscheinlichkeit möglichst gross ist, dass er gezahlt wird. Wer Vaterablehnung über Unterhalt stellt, führt damit seine eigene Prioritätenliste vor.
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RE: Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht - von p__ - 13-04-2010, 23:00

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