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OLG Hamm: 5 UF 145/09: Neun Jahre Ehe, Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod
#6
(28-09-2010, 02:00)Mus Lim schrieb: "Aus § 1578 b BGB ergibt sich, dass die Herabsetzung wie auch die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt."

BGH XII ZR 7/09 vom 04.08.2010

Mir geht langsam nur noch die Hutschnur hoch, was diesen beschissenen Staat und vor allem seine Richterbande angeht, die man in den Knast stecken sollte!!

Ganz toll, wie da der BGH hier zum Thema Regel & Ausnahme vor sich hinphilosophiert. Mit fatalen Folgen, wie wir alle wissen.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie schon Monate vor Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2008 auf den Seiten des Ministeriums der Scheinzypresse frohlockt wurde, dass nach der Reform lebenslanger Unterhalt nur noch die Ausnahme und nicht die Regel sein sollte.

Das wurde unter dem damals ausgelobten Reformpunkt "gesteigerte Eigenverantwortung" immer wieder hervorgehoben.

Sehr interessant allerdings, dass man diese Dokumente heute nicht mehr auf der Seite findet (ich hab's jedenfalls nicht geschafft).

Und hier haben wir jetzt das durch den BGH manifestierte klare Gegenteil.

Ich bin echt fassungslos, wie sehr Politiker, Juristen und Richter meinen, wie man das Volk verarschen kann.

Und das schlimme ist, dass diese Verbrecherbande damit auch noch durch kommt... Angry

Manchmal würde ich mich echt freuen, wenn es wieder eine RAF geben würde, die sich diesmal mit Richtern beschäftigt... (ok, eine unqualifizierte Bemerkung aber ich habe seit langem einen riesigen Hals der nicht mehr kleiner werden will. Einen großen Dank an diesen Drecksstaat dafür....)

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Unterhalt bis zum Abwinken - von Gast1 - 28-09-2010, 02:00
RE: Unterhalt bis zum Abwinken - von ep2007 - 29-09-2010, 22:26

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