25-03-2010, 09:44
(25-03-2010, 09:36)testosteron schrieb: Eines solltes du inzwischen gelernt haben Detlef, es gibt keine deutschen Gesetze ohne irgendwelche Ausnahmen und Beliebigkeits-Entscheidungen.
Das gilt insbesondere für deutsche Botschaften.
Absolut richtig, aber einige Möglichkeiten gibt es eben doch und diese Erfahrung habe ich eben auch gemacht. Dazu gehört aber eine gewisse Sachkenntnis.
Das Thema Exthaiehefrau ist eh ein müßiges und langweiliges Thema. Ich bin bei diesem Thema sowieso übermüdet, weil ich diese Geschichten alle kenne und sie ähneln sich immer.