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OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt
#4
Ja, das haben sie in einem anderen Urteil vorher schon gemacht. Nun wurde nur noch die OLG-DD Entscheidung explizit in die Luft gejagt. Die Begründung ist wieder Typisch BGH, die Fünferbande mit Hahne als Schlangenkopf in Hochform. Wenns mir nicht zu schlecht dabei wird, bespreche ich die sechzehnseitige Begründung später in einem neuen Thread.
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RE: OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt - von p__ - 28-07-2009, 10:27

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