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titulierung
#7
wie geht das im normalfall weiter?
titulierung anerkennen und 30 jahre lang pfändbar sein
oder richterspruch abwarten. wenn der Richte sein urteil gefällt hat kommt das einem Titel gleich und ist auch 30 jahre pfändbar?
was passiert wenn ich nicht zahlen kann oder nur teilweise?
mit der privatinsolvenz beist sich das komischerweise bei meinem Insolvenzverwalter nicht. der sagte mir neue schulden interesieren ihn nicht. verstehe wer will .
bleibt mir bei niedrigem Einkommen in ein Pfändungsfreibetrag?

MfG Falke04
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titulierung - von falke04 - 27-02-2010, 12:06
RE: titulierung - von sucher - 27-02-2010, 12:43
RE: titulierung - von p__ - 27-02-2010, 13:07
RE: titulierung - von Toter Hund - 27-02-2010, 15:57
RE: titulierung - von falke04 - 27-02-2010, 20:20
RE: titulierung - von p__ - 27-02-2010, 20:41
RE: titulierung - von falke04 - 01-03-2010, 09:07

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