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Grundstück verwerten für KU?
#11
(21-02-2010, 23:10)Panay schrieb: Und, ist es eine Einigung an der ARGE vorbei, sollte ein Gericht auf die Verwertung des Grundstückes pochen um KU abzudecken?

Sicherlich nicht. Nur, Deine Hoffnung aus dem evtl. Grundstücksverkauf zu profitieren ist unbegründet. Als erstes kommt die ARGE und hält die Hand auf. Danach bleibt nichts mehr übrig für KU u.ä.

Höchstwahrscheinlich hält die ARGE z.Zt. still und wartet auf das Urteil, um die aufgelaufenen Leistungen abzüglich der Ansprüche beziffern zu können. Die Grundstücksverwertung kommt vielleicht in diesem Zuge.

Ausweisung wegen Leistungsmißbrauch ist ähnlich unbestimmt wie Familienrecht. Außerdem liegen die Karten auf dem Tisch, Deine Einflußmöglichkeiten bzw. Deines Anwalts liegen nahe Null.

Mit einem Haufen Schulden an der Backe, sowie evtl. Leistungskürzung wird Deine Ex keine Motivation haben KU zu zahlen. Wenn Du von "den Kindern" (2?) sprichst, müßte sie flockige EUR 1.600,- netto ranschaffen, um überhaupt H4 Niveau zu erreichen. Motivierend für die Arbeitssuche wären knappe EUR 2.000,-.
Das beantwortet Dir vielleicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines irgendwie gearteten Urteils bezüglich Unterhaltsverpflichtung Deiner Ex.

Gruss,
Master Chief
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