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Grundstück verwerten für KU?
#8
Zitat:Kann sie dazu verknackt werden ihr offizielles Grundstück zu verkaufen um damit rückständigen KU zu bezahlen?

Ich würde ihr ja das Grundstück gönnen wenn sie dann wenigstens den KU bezahlen würde, es ihr praktisch schenken um KU zahlen zu können.

Ich hatte sie übrigens schon wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung angezeigt und die Anzeige wurde sehr schnell von der Staatsanwaltschaft auf Eis gelegt.

Mit Sicherheit hat sie das Grundstück nicht bei der ARGE angegeben, aber ich will da auch nicht selbst Meldung machen sonst kommt ja erst recht nix mehr rüber.

Panay, weißt Du eigentlich selber, was Du da tust?
Das ist alles sehr unstrukturiert.

Deine Ex hat mit dem Unterhaltsvorschuß die ARGE am [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Du sprichst von Unterhaltsrückstand; es gibt also eine Differenz zwischen UHV und Titel. Warum beantwortest Du nicht die Frage nach der Titulierung des KU?

Dein RA wird weiter Dein Geld verbrennen, denn der ist vom Prinzip her raus. Die ARGE kann weitaus mehr Druck ausüben.

Dadurch, daß das Grundstück nicht angegeben wurde, steht ihr noch eine Mißbrauchsklage ins Haus, so es dann bekannt wird.
Dadurch, daß bei der ARGE eine Schuld offen ist (gezahlter UHV), stehen Euch keine irgendwie gearteten Optionen zu, Euch zu einigen.
Das geht nur über die Begleichung der aufgelaufenen Schulden bei der ARGE.

Das Grundstück gehört ihr, solange die ARGE es nicht weiß.
Wenn Sie es zu wissen bekommt, gehört es ihr. Du bist raus, Du hast UHV bekommen.
Eine Einigung vorbei an der ARGE ist eine Straftat.

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Grundstück verwerten für KU? - von Panay - 21-02-2010, 01:09
RE: Grundstück verwerten für KU? - von Exilierter - 21-02-2010, 06:32
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