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BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt
#11
Zitat:Das Amtsgericht hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens nach Obsiegen und Unterliegen zwischen den Parteien aufgeteilt. Auf die gegen die Kostenentscheidung gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten hat das Oberlandesgericht das Urteil abgeändert und die Kosten anteilig den Klägerin- nen auferlegt.

Die Verfahrenskosten des AG zum ausgeurteilten KU wurden anteilig aufgeteilt.
Das OLG hat die Verfahrenskosten zum KU wiederum den Klägerinnen (den Kindern) aufgebrummt.

Hintergrund ist höchstwahrscheinlich, daß Muddi's Antrag auf TU abgelehnt wurde und sie in dasselbe Verfahren nachträglich höheren KU eingebracht hat. Das geht im sogenannten Scheidungsverbundverfahren. Aus diesem Hintergrund heraus hat Männe wohl den Schluß gezogen, daß wenn er KU tituliert und der TU vom Tisch ist, an den Kosten vorbeischrammt.
KM wollte 117,98% (grins!), Papa gibt 105% und AG würfelt 110% vom KU Mindestunterhalt aus.

Das BGH Urteil tut nun nichts weiter als die Kostenentscheidung des AG für rechtens zu erklären und das OLG Brandenburg abzuwatschen. §93 ZPO wird vom BGH ausser Kraft gesetzt. Tja, das hätten die OLGler vorher wissen sollen.

Die grundsätzliche Empfehlung nur Teilbeträge titulieren zu lassen bleibt insofern von diesem Urteil unberührt, als daß anfallende Gerichtskosten ausdrücklich mit ins Kalkül gezogen wurden.

Jetzt wird's zwar (im Unterliegensfalle) teurer, ist aber immer noch besser als zuviel zu titulieren. Ich denke, daß p bei der Empfehlung gar nicht in Betracht gezogen hat, daß Mann die Gerichtskosten nach §93 ZPO voll abwälzen könnte.
Kann er auch nicht, da haben wir jetzt "Rechtssicherheit".

Mein Eingangspost war insofern daneben. Ich bitte um Entschuldigung.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt - von Master Chief - 16-02-2010, 04:34

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