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BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt
#7
(14-02-2010, 22:12)campesino schrieb: Da die Gerichte sich wohl in Zukunft dran orientieren werden - solltet ihr den Teil der
FAQ unter Punkt 4. Kindesunterhalt
entsprechend ändern.

Fände es nicht gut, wenn sich jemand an den inzwischen überholten Empfehlungen orientiert. Macht keinen guten Eindruck.

Könntest du das näher spezifizieren? Das BGH-Urteil oben dreht sich nicht um den Streitwert, sondern nur um die Frage, wer nach einer Klage Gerichtskosten zahlt. Ein geringer Streitwert wird zu entsprechend geringen Gerichtskosten führen. Der Tip in der faq, unstrittige Beträge zu titulieren, senkt die Kosten, wie es dort auch geschrieben steht. Was genau sollte geändert werden?

(14-02-2010, 22:12)campesino schrieb: Was genau ist daran obsolet und sollte geändert werden?

Schön, wenn man sich da auf den Standpunkt stellen kann, dass man das eh nicht zahlt.

Standpunkte sind mir zuwider, weil sie eindimensionales und fixes Verhalten implizieren. Neben den Optionen, etwas zu bezahlen, alles zu bezahlen, gibts es halt auch die Option, nichts zu bezahlen. Und die wird um so attraktiver, je mehr Untragbares einem aufgeladen wird. Wann dieser Punkt erreicht ist, ist individuell verschieden und situationsabhängig. Du wirst sicher zustimmen, dass die Urteile des BGH diesen Punkt näher heranholen.
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RE: BGH XII ZB 207/08: Gerichtskosten bei Teiltitulierung von Kindesunterhalt - von p__ - 15-02-2010, 11:25

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