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BGH XII ZR 189/06 - Der Schwiegereltern-Coup
#6
(09-02-2010, 10:31)borni schrieb: Ich bringe garnichts durcheinander.

Na dann ist ja gut.

Stellen wir also mal direkt gegenüber:

Wertsteigerung:
Im BGH-Urteil ist überhaupt keine Rede davon. Kann es auch kaum, denn im Falle einer Wertsteigerung (was in den meisten Fällen wohl wahrscheinlich ist), müßte Ex-Schwiegersohn sogar wohl weitaus mehr zurückzahlen. Sehr merkwürdig bei einer Schenkung bzw. es geht nicht - um's verrecken nicht.
Das OLG-Urteil bezieht sich auf eine erbrachte Leistung und der damit einhergehenden Wertsteigerung.
Für beide Urteile gelten also verschiedene Voraussetzungen.
Erster Unterschied.

Zweitens, die Realisierung des Gewinns.
Das OLG-Urteil geht zwingend davon aus, das ein Gewinn realisiert worden sein muß.
Ansonsten gibt es keine Anspruchsgrundlage. Die Ex-Schwiegereltern müssen
Zitat:(...) die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben.
Der Anspruch der Ex-Schwiegereltern an den Ex-Schwiegersohn im BGH-Urteil ist von tatsächlichen Geldflüssen oder Gewinnen völlig losgelöst.

Dritter Unterschied: zeitlicher Zusammenhang
OLG-Urteil: 2001 renoviert, Einzug Oktober 2001 - Auszug Januar 2009 = 60 Tage
BGH-Urteil: 7 Jahre nach Einzug in die ETW wurde die Ehe geschieden
Zitat Borni:
Zitat:Auch den zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung, vermag ich in dem von mir zitierten Urteil nicht zwingend zu erkennen.

Da kann ich dann auch nicht mehr weiterhelfen.

Angewendete Paragraphen kann ich nur aus dem Hut zaubern, wenn die Volltexte vorliegen. Grundsätzlich beziehen sich beide Urteile auf das Schuldrecht BGB §§ 241-853. Den Veröffentlichungen nach geht das OLG-Urteil vom einfachen Schuldprinzip der ungerechtfertigten Bereicherung § 812 (1) aus, während MMH aus §§516-534 die Schenkung rückabwickelt, wahrscheinlich auf Grundlage von § 530 (1) "schwere Verfehlung, grober Undank".

Ein Schuldrecht - zwei verschiedene Abschnitte - zwei voneinander unabhängige Fälle.

Aber es geht noch Potenzen weiter, da MMH die "unbenannten Zuwendungen", das sind in der Regel alle Geschenke, unter Generalobservation gestellt hat.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BGH XII ZR 189/06 - Der Schwiegereltern-Coup - von Master Chief - 09-02-2010, 12:31

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