Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#7
(12-02-2010, 00:46)malko schrieb: wenn es doch eigentlich nur noch einzelfälle sein sollten in denen der bedarf gebilligt wird, dann muss doch die gesezteslage im grunde dahingegend geändert werden um das auch zu unterstreichen. wird es aber nicht und ich frag mich "warum" ...

So war es vor der Reform. Da war die "grobe Unbilligkeit" Voraussetzung für Unterhalt >3 Jahre. Die Einzelfälle gab es. Jetzt ist es einfach "Unbilligkeit" und damit zum Regelfall geworden. Warum? Na, je länger und je mehr Unterhalt fliesst, desto geringer fallen die Sozialleistungen an Madame Ex aus. Wird ja alles angerechnet. Der Staat spart kurzfristig. Langfristig verliert er, aber wen aus der Machtclique interessiert in diesem Land schon ein Zeitraum, länger als bis zu den nächsten Wahlen?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von p__ - 12-02-2010, 01:06

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BVerfG 1 BvR 311/08: Wille des 11jährigen Jungen muss ernst genommen werden p__ 10 15.787 24-10-2012, 20:42
Letzter Beitrag: Dirk_P

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste