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Das Paritätsmodell
#14
Danke für den Beitrag und den Hinweis auf den Artikel in Wikipedia.

Aus unserem Beratungsgespräch beim Jugendamt wegen Trennung und Wechselmodell möchte ich noch zwei Hinweise insbesondere bzgl. des Wikipedia-Artikels geben:

Das Jugendamt hat uns darauf hingewiesen, dass bzgl. einer Unterstützung/Befürwortung eines Wechselmodells auch berücksichtigt würde (neben den bereits genannten Aspekten wie Kommunikation etc), ob das Kind (8 Jahre alt) vom Typ her eher einen festen Lebensmittelpunkt brauche, in dem Sinne, dass es gerne zu Hause ist und sich in der gewohnten Umgebung aufhält und spielt etc oder ob das Kind gerne unterwegs sei und das feste Zuhause eine untergeordnete Rolle spielt.

Weiterhin gab das Jugendamt zu bedenken, dass hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Kindes hin zu mehr Selbständigkeit und eigenen Interessen ein Wechselmodell problematisch sein könnte, weil das Kind bei seinen eigenen Plänen stets die Betreuungssituation berücksichtigen müsste, also weniger frei sei, Pläne zu entwickeln, weil es immer überlegen müsse, bei welchem Elternteil es sich in welcher Woche aufhält.

Soweit meine Hinweise, zwei Fragen habe ich:

In dem Wiki-Artikel gibt es einen Satz, der auf unsere Situation sehr stark zutrifft:
"Zudem dürfe nicht einem vordergründig vorgebrachten Kindeswillen gefolgt werden, denn Kinder hätten meist ein ausgeprägtes Fairnessbedürfnis und würden sich häufig dahingehend äußern, dass sie möglichst hälftig bei jedem Elternteil leben wollten. Würden sie aber gefragt, wie das konkrete Arrangement gelebt werden sollte, würden sie meist kein Wechselmodell vorschlagen."

Die Kindsmutter ist in unserem Fall psychisch schwer krank und nicht krankheitseinsichtig. Unser Kind möchte bei beiden Elternteilen bleiben, weil es es als unfair empfindet, dass der eine dann alleine wäre nach der Trennung.
Kann man bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung mit Befragung des Kindes durch das Gericht auf diesen Aspekt hinweisen bzw. andersherum gefragt ausschließen, dass man zu einem Wechselmodell "verdonnert" wird, weil das Kind es so möchte?

Zweite Frage:
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes hat davon abgeraten, aufgrund der Krankheit der Frau das Kind längere Zeit (mehrere Tage) alleine bei der Kindsmutter zu belassen.
Sofern die Kindsmutter an der Klärung der Situation nicht mitwirkt, wird das Gericht aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Schwierigkeiten haben, den Sachverhalt zu ergründen.
Mein Anwalt sagte, wenn eine Beweisführung nicht möglich sei, reiche evtl. auch eine Glaubhaftmachung.
Gibt es Hinweise, wie ein Wechselmodell bei Krankheit der Kindsmutter abgewehrt werden kann?

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Das Paritätsmodell - von Myronn - 04-02-2010, 00:23
RE: Das Paritätsmodell - von Jigsaw - 04-02-2010, 00:38
RE: Das Paritätsmodell - von Myronn - 04-02-2010, 08:40
RE: Das Paritätsmodell - von blue - 04-02-2010, 09:25
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RE: Das Paritätsmodell - von marhau - 15-12-2011, 08:18
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RE: Das Paritätsmodell - von Myronn - 21-12-2011, 16:33
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RE: Das Paritätsmodell - von Myronn - 23-12-2011, 20:43
RE: Das Paritätsmodell - von marhau - 24-12-2011, 08:06
RE: Das Paritätsmodell - von Myronn - 24-12-2011, 11:29
RE: Das Paritätsmodell - von zahlende Mama - 16-03-2012, 00:46
RE: Das Paritätsmodell - von helmut - 19-03-2012, 23:46

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