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StZ: Entführung des eigenen Kindes
#2
(01-02-2010, 12:12)p schrieb: "Die Stuttgarter Richter schrieben in ihre Entscheidung ...

Diese 82 Länder sind sich einig, dass niemand durch eine Kindesentführung Fakten schaffen darf, die seine Rechtssituation verbessern könnten. Die Rückführung des Kindes sagt nichts darüber aus, wo es dem Kind auf Dauer besser geht, wo seine Interessen eher gewahrt werden. Die Rückführung ersetzt die Sorgerechtsentscheidung nicht, sie soll sie erst ermöglichen."

Gut erkannt.

Und wann gelten diese Prinzipien innerhalb Deutschlands, wo Kindesentführung Alltag ist, selbst, wenn Eltern und Kinder an einem Ort leben?
Oder anders gefragt: Wann kippen die Richter endlich das leidige Kontinuitätsprinzip?
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Nachrichten in diesem Thema
StZ: Entführung des eigenen Kindes - von p__ - 01-02-2010, 12:12
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von karlma - 01-02-2010, 12:29
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von Exilierter - 01-02-2010, 13:30

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