Moin,
mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.
Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:
- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber
lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...
edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...
somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?
mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.
Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:
- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber
lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...
edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...
somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?
gruß
malko
malko