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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt
#4
(22-01-2010, 04:29)Master Chief schrieb: Ansonsten wären die Münchener mit einem Bein wieder in Straßburg.
Aber da fühlen sie sich, glaub ich, eh' am wohlsten.

Der EGMR in Straßburg ist keine "Wunderwaffe" der Väter. Ein ähnlicher Fall wurde dort bereits abgewiesen:

EGMR, vom 20.02.2007, Az. 16013/04
Das Ergebnis einer Abwägung ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht festgestellt hat, dass es dem Kind unter der elterlichen Sorge der Mutter gut geht, sie triftige Gründe zum Wegzug hat und der Vater sein Kind weiter besuchen darf.
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT...d=1-253337
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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