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Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz?
#10
Hallo,

ich bin derjenige um den es hier geht...vorab erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Es stand die Frage im Raum ob dem Richter/in das Wissen vorlag, dass ich ja bereits Unterhalt zahle.

Ja es wurde ein Versäumnisurteil verkündigt in Abänderung des Vergleichs von XYZ. In diesem Vergleich war der alte Zahlbetrag tituliert.

Ich hatte heute dann mal die Rechtspflegerin vom meinem Supergericht angerufen und als Antwort bekam ich: Die Richterin hat das so festgelegt und das ist auch so richtig.

Es wird grundsätzlich der zu zahlende Unterhalt mal 12 genommen und basta. Das ich im Vorfeld schon bezahlt habe, interessiert in dem Verein zumindest niemanden.

LG

papi74

PS. Könnte ich jetzt eigentlich ohne RA dagegen vorgehen oder herrscht hier wieder Anwaltszwang?
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RE: Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz? - von papi74 - 08-01-2010, 23:01

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