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BGH: Unterhaltsansprüche vom anderen Ufer
#2
Der Vollständigkeit halber ist zu ergänzen, dass das OLG Brandenburg hier jetzt den Trennungsunterhalt nur um die Hälfte kürzte, da es einen Teil der "Schuld" auch beim Mann gesehen:

Zu Lasten der Ehefrau wurde vom Gericht auch berücksichtigt, dass sie heimlich auszog, ihren Auszug also weder rechtzeitig und gegenüber allen Beteiligten thematisierte und die in ihrem Aufgabenbereich liegende weitere Versorgung und Betreuung der noch schulpflichtigen Kindern nicht sicherstellte.

Zu Lasten des Ehemannes, dass er die langjährige Unzufriedenheit der Ehefrau mit der Ehe ignorierte und sich nicht um den Erhalt der Ehe bemühte.

http://www.haufe.de/SID115.C5V1~z9iSoE/n...View=Recht

Wer sich um den Erhalt der Ehe nicht bemüht, ist also im gleichen Maße "schuldig", wie derjenige, der die Versorgung und Betreuung der Kinder nicht sicherstellt. Confused
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BGH: Unterhaltsansprüche vom anderen Ufer - von borni - 08-01-2010, 15:07

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