05-01-2010, 08:45
(04-01-2010, 15:22)Ralf G. schrieb: Ich habe damals mit der Mutter meines Sohnes eine Art schriftliche Übereinkunft gemacht mit den Punkten:Soweit mir bekannt, muss bei einer Übereinkunft bzgl. der Kinder eine Zustimmung vom Jugendamt oder dem Familiengericht eingeholt werden. Aber das mag von Land zu Land unterschiedlich sein.
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Lass das Jugendamt raus
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