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Unterhaltsberechnung Jugendamt
#13
Eine blosse Behauptung ist noch kein "glaubhaft machen". Wenn man keine Fehler macht (z.B. zugibt, den Job gewechselt zu haben) und ausschliesslich fehlende Nachweise bemängelt, blitzen Auskunftsbegehren regelmässig ab. Väter verplappern sich leider gerne, indem sie auf Behauptungen eingehen und sie zu widerlegen versuchen. Damit liefern sie Munition gegen sich selbst.

Bei Schulden gilt Schuldrecht, d.h. Auskünfte müssen niemals gegeben werden, erst nach fruchtloser Vollstreckung kann eine EV erfolgen, die eine Totalauskunft darstellt. Dann ist aber ohnehin alles kaputt und Verfahren zu laufendem Unterhalt sind eh sinnlos. Wer schon unbezahlbare Schulden angehäuft hat, wird durch eine Auskunft nicht mehr Unterhalt zahlen können.

Unbezahlte titulierte Ansprüche können jederzeit vollstreckt werden, unabhängig davon ob irgendwelche Auskünfte oder nicht gegeben wurden. Die Beistände fordern deshalb in diesen Fällen Auskunft, weil sie ihre Erfolgschancen für Vollstreckung einschätzen wollen, um das voranzutreiben wird auf simple Erpressung zurückgegriffen: "Geben sie uns Auskunft oder wir vollstrecken". Die wollen sich nur nicht Mühe für etwas machen, das nichts einbringt. Genau das ist jedoch meine Strategie :-)
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Unterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 08-12-2009, 19:10
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 08-12-2009, 20:31
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von karlma - 08-12-2009, 22:42
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 08-12-2009, 23:03
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von Exilierter - 09-12-2009, 06:01
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 09-12-2009, 19:09

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