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Unterhaltsberechnung Jugendamt
#5
Vielen Dank ist genau die Information die ich gebraucht habe - Danke! Das mit der Zweijahresfrist in den FAQ habe ich wohl überlesen habe jetzt aber nochmal eine Frage dazu da wird von der Zweijahresfrist ab Beginn des Urteils gesprochen heißt das dass die Zweijahresfrist nur bei einem Urteil gilt? Also wenn ich den Bescheid vom JA bekomme und akzeptiere können die trotzdem nach einem Jahr wieder ankommen?
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Unterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 08-12-2009, 19:10
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 08-12-2009, 20:31
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von karlma - 08-12-2009, 22:42
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 08-12-2009, 23:03
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von Exilierter - 09-12-2009, 06:01
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 08-12-2009, 21:04
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 09-12-2009, 19:09

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