08-12-2009, 20:31
Siehe http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#details
Die Zweijahresfrist ist in §1605 Abs. 2 BGB festgelegt.
Du hast überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Rechnungen oder Offenlegung von irgendwas durch das Jugendamt. Du kannst den Betrag akzeptieren oder nicht. Wenn nicht, kann der Jugendamtsbeistand oder Anwalt der Ex klagen und ein Richter entscheidet. Ein Jugendamt entscheidet nicht.
Die Zweijahresfrist ist in §1605 Abs. 2 BGB festgelegt.
Du hast überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Rechnungen oder Offenlegung von irgendwas durch das Jugendamt. Du kannst den Betrag akzeptieren oder nicht. Wenn nicht, kann der Jugendamtsbeistand oder Anwalt der Ex klagen und ein Richter entscheidet. Ein Jugendamt entscheidet nicht.