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OLG Dresden 24 UF 334/09: Aufgabe einer unkündbaren Stelle ist nicht vorwerfbar
#2
(07-12-2009, 10:42)borni schrieb: Wäre ja noch schöner, wenn man immer am gleichen Chef "kleben" müsste.

Die Unterhaltskassiererin wollte offenbar eine Rechtssprechung durchsetzen, nach der jeder Unterhalt nach dem höchsten Einkommen berechnet wird, das der Pflichtige irgendwann mal in der Vergangenheit erreicht hat. Allein dass die Klage angenommen wurde, ist eine Schande für die beteiligten Richter, Ablehnung wegen Mutwilligkeit wäre die richtige Reaktion gewesen.

1989 mal gut verdient, weil es einen Bonus gab, geflogen, dann 20 Jahre Taxifahrer - Unterhalt richtet sich nach 1989...
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RE: OLG Dresden 24 UF 334/09: Aufgabe einer unkündbaren Stelle ist nicht vorwerfbar - von p__ - 07-12-2009, 11:34

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