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BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen
#7
"wirklich zugunsten" wird man wohl angesichts der langatmigen Urteile niemals sagen können, weil man je nach Standpunkt ganz unterschiedliche Vorteilsaspekte herbeizaubern kann. Sogar an einem Todesurteil könnte man etwas finden, das zugunsten des Verurteilten zählt.

BGH XII ZR 65/09 ist unspektakulär und birgt keine Überraschung. Einen richtigen Kommentar kann man dazu nicht schreiben. Der BGH lehnt wie gewohnt gegen den Sinn des Gesetzes eine Befristung ab - kennen wir. Der BGH teilt die Jagdbeute wie bisher komplett unter den "Berechtigten" auf - kennen wir. Der Zuschnitt ändert sich um eine Nuance, wodurch selbst der BGH wegen dem Reförmchen vom 1.1.2008 gezwungen ist. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen. In der Praxis hat das Urteil fast Null Auswirkungen. Nicht die grossen, aufteilbaren Einkommen sind die Realität, sondern der Mangelfall. Der grosse, elegante Degenschwung um den Mantel zu teilen ist eine leere Geste. Es gibt keinen Mantel. Nicht der Kaiser, sondern der Untertan ist nackt.

Am interessantesten ist für mich die Tatsache, dass es weidlich in der Presse durchgenudelt wird. Weil der BGH eigens eine irreführende Presseerklärung herausgegeben hat. Es besteht ganz offensichtlich Order, mehr Schlagzeilen al la "Gleichbehandlung" und "entlastet", "kürzt Unterhalt" in den Medien zu plazieren. Google News zeigt 136 Artikel an, alle mit identischer Intention. Wesentliche Elemente des Urteils werden verschwiegen, nämlich die Ablehnung der Befristung. Das könnte die Schlagzeile gefährden. Sonst würde da stehen "BGH lehnt Unterhaltsbefristung ab", "Unterhalt ohne Grenzen trotz Reform", "Weiterhin unbegrenzte Pflichten für unterhaltszahlende Männer".

Das beweist: Es ist der Bande absolut bewusst, dass das Unterhaltsrecht in der Bevölkerung mit grosser Mehrheit als ungerechte Katastrophe empfunden wird. Deshalb die ständigen Schlagzeilen, die auf "ist doch alles gar nicht so schlimm", "schon viel besser und gerechter geworden". Die Bande weiss, dass sie den Dreck, in dem sie wühlt, sehr positiv vermarkten muss, ansonsten besteht die Gefahr dass er tatsächlich mal hinausgekehrt wird.

Dank Internet haben wir ja auch ein bisschen die Möglichkeit, die anderen Aspekte zu beleuchten. Schon besser wie vor Jahren und es nagt auch an der Bande. Die sieht sich immerhin gezwungen, sich viel stärker wie früher zu rechtfertigen. Mühsam ernährt sich Eichhörnchen.
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RE: BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen - von p__ - 24-11-2009, 10:26

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