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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
#4
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht unendlich gültig. Selbstverständlich kann die jederzeit geändert werden, entweder durch Übereinkunft der Vertragsparteien oder durch einen Richter, wenn einer der Unterzeichner erfolgreich klagt. Eine ursprüngliche notarielle Beurkundung der Vereinbarung besagt überhaupt nichts, deshalb wird sie nicht gültiger oder ungültiger.

Bei einer Heirat hättest du eine Klage auf Wegfall zweifellos gewonnen. Es besteht bei einer Neuheirat unstrittig kein Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt. Das kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, so dass die Verneinung ihrer mündliche Zusage auf Wegfall auch ohne Zeugen höchst unglaubwürdig klingt. Es sieht vielmehr nach Betrugsversuch aus: Erst zusagen um eine formale Änderung der Vereinbarung zu vermeiden, dann sich nicht mehr erinnern wollen und mit der fortbestehenden, aber unrechtmässigen Vereinbarung kassieren wollen. Sprich von "Betrugsverdacht" und begründe das.

Das Problem ist im Moment für dich, dass diese Vereinbarung immer noch in ihren Händen ist. Die muss sofort weg, denn es ist ein vollstreckbarer Titel, der eine geladene Waffe in ihren Händen darstellt (Pfändung droht!). Weigert sie sich, sie für ungültig zu erklären (was sie durch das Anwaltsschreiben bereits ausgesagt hat), musst du sofort klagen. Sofort heisst am Montag. Morgen. Leider wurde von der letzten Anwaltsministerin vor drei Monaten Anwaltspflicht eingeführt, so dass du am Montag erst einmal zum Anwalt musst, damit der auch noch seine fetten Rechnungen abladen darf. Es könnte auch gut möglich sein, die Vereinbarung rückwirkend für ungültig zu erklären, zumindest muss die Aussetzung der Vollstreckbarkeit drin sein.

Gehe bloss keine Kompromisse ein. Die Taktik der Gegenseite riecht nach irren Forderungen, um sich nachher auf Kompromisse "in der Mitte" herunterhandeln zu lassen, nach dem Motto: Ich kriege zwar nichts, also fordere ich 10, um dann großzügig auf 5 runterzugehen.
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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit" - von Schwarzseher - 25-10-2009, 12:48
RE: Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit" - von p__ - 25-10-2009, 14:47

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