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OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt +
#2
Das OLG Celle hält eine "Übergangsfrist" zum Vollzeiterwerb von 1,5 Jahren für angemessen.
Die Ehe dauerte 6 Jahre, die Kinder sind 11 und 14 Jahre alt.

In blumigen Worten attestiert das OLG Celle sodann den erhöhten Betreuungsbedarf der 11jährigen aus Altersgründen:

Zitat:(...) den persönlichen Zuspruch des Elternteils und dessen persönliche Anteilnahme an den täglichen Erfolgs und Misserfolgserlebnissen des Kindes in Schule und Freizeit (...)

, macht quasi die doppelte Hahne,

und -schwupps- ist die Vollzeit-Erwerbsobliegenheit dahin, bzw. auf 2/3 gesenkt.

Kann man auch kopieren und in andere Urteile einsetzen, weil es immer zutrifft.
Somit bleibt die alte 0/8/15-Regel mit ganz viel Luft nach oben.

Zahlesel hat EUR 3.886,- und zahlt KU 759,-, verbleiben, abzüglich 1/7, EUR 2.422,-.
Muddi macht EUR 720,- im Monat mit 20h. Fiktiv werden ihr EUR 245 raufgeschlagen, macht EUR 965,-.
Betreuungskosten werden geltend gemacht und mit EUR 50,- dem Vater aufgebrummt. (Raus aus dem BU, steuerlich "neutral" und Vater Staat freut sich).
Die Reitferien zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht, daher wird Muddi der Tochter wohl sagen müssen, daß Reiten jetzt ausfällt, weil Erzeuger nicht zahlt.
Muddi hat auch kaum Geld:

Real EUR 720,- + KU 759,- + KiGe 328,- = EUR 1.807,- - nicht schlecht für 20h arbeiten die Woche, wie ich meine.

Und jetzt der OLG Celle-Knaller: Muddi hat EUR 110.000,- geerbt, aber Einfluß auf den Unterhalt wird das natürlich nicht haben, obwohl Zahlarsch nada auf der Naht hat.
Wie geht das? Guckst Du hier:
- (...) der in überdurchschnittlich guten Einkommensverhältnissen lebende Kläger (...)
Nach KU EUR 2.422,- zur Verfügung zu haben ist nach Einschätzung des OLG Celle also überdurchschnittlich, obwohl destatis EUR 3.500,- als mittleres Einkommen für Erwerbstätige definiert. Das ist nicht die einzige Stelle an der das Richterteam voll an der Realität vorbei schwabuliert.
Guckst Du:
- (...) eine Immobilie in Hamburg erworben (...)
Wie? Mit Glasperlen? Bar? Kredit? Offensichtlich ist dem OLG egal, welchen unterhaltsrechtlichen Beitrag diese Immobilie haben soll, ansonsten müssen Zahlen in das Urteil!!! Wahrscheinlich ist aus diesem Grund wohl eher, daß das Schmuckstück Verlust abwirft und sich so negativ auf den Unterhalt auswirken würde.
- (...) Der Kläger zahlt derzeit neben den Höchstbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung allein 4.500 EUR im Jahr in die steuerlich geförderte betriebliche Altersversorgung (...)
Na, so ein Arschloch aber auch. Sorgt für sich vor, damit seine Kinder ihn später nicht aushalten müssen, perverses Schwein.
- (...) Ein derartiges Versorgungsniveau kann die Beklagte aufgrund ihrer geringeren beruflichen Qualifikation durch eigene Erwerbstätigkeit erkennbar nicht erlangen. (...)
Und?
Achja: Die Einbahnstraße namens nacheheliche Solidarität (bei ganzen 6(!) Ehejahren).

(...) Eine Verwertung des durch Erbschaft erworbenen Vermögens würde es der mit 41 Jahren noch vergleichsweise jungen Beklagten auch erheblich erschweren, ihrerseits in eine Immobilie zur Altersvorsorge zu investieren.(...)
Das verstehe ich auch nach mehrmaligem Lesen nicht die Bohne.

Aprospos Einbahnstraße: Während bei der Versorgung der Exfrau Vergangenheit und Zukunft komplett eine Rolle spielen ist dies in ihrem Erbschaftsfalle, nicht der Fall: Das OLG sagt, daß das Erbe nach der Scheidung floß und somit keine Auswirkung auf den Unterhaltsbedarf hat.
In der Differenzberechnung fließen dann aber doch gnädigerweise EUR 230,- Zinsen mit ein.

Daher EU: 583,- on Top + Altervorsorge EUR 147,- macht dann

EUR 2.537,- Muddi + Barvermögen EUR 110.000,- (+ daraus Zinsen EUR 230,-)
EUR 1.692,- Zahlarsch + Schulden (bei EUR 3.886,- Netto)

Der hat jetzt wohl auch gelernt, daß das mit der Unterhaltsrechtsreform etwas anders gemeint war, als in der Presse propagiert.

§1578b ist aber ein echter Renner. Hier zum EU:
Zitat:(...) solange noch keine hinreichend sicherere Prognose über den Umfang der künftigen Erwerbsobliegenheit der Beklagten möglich ist (...)

Na, wenn bei einer 11jährigen schon keine Prognose abgegeben werden kann, wie soll das denn erst mit 18 Jahren sein? Achso, ist schon in 7 Jahren, aber dann ziehen ja immer noch die ehebedingten Nachteile...

Master Chief
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RE: OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt + - von Master Chief - 19-10-2009, 07:21

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