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BVerfG 1 BvR 1868/08: Sorgerechtsentzug trotz Wechselmodell abgelehnt
#3
Das Fazit von Frauenberatungsstellen (auch AnwältInnen) kann nur sein, dass verstärkt die Vorteile eines zeitnahen Fortzuges, aus den Klauen des "Diktators", mit den Kindern, zu vermitteln und zu unterstützen ist.

Meine Exe wurde auch so gut beraten und zog, entgegen meinem Vorschlag, weg von Platz 3, nach Platz 25.

Wie ihre Entscheidung selbst, war die Begründung hierzu ebenso dämlich wie irgendein Beschluss eines OLG Brandenburg: Schadet nicht dem Kindeswohl und die Aussicht auf einen Arbeitsplatz ist dort besser.
Nun muss sie schon mehrere Jobs annehmen um leidlich über die Runden zu kommen.
Ja meine Gute, das Leben ist kein Picknick.

Insoweit ist dieser Beschluss kein Grund sich über irgendwas nachhaltig freuen oder beömmeln zu können.

Als bedauerlich empfinde ich, dass, entgegen der Verfassungsbeschwerde,
Zitat:Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts mit der Rüge der Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und Art. 6 GG.
das BVerfG im Beschluss keine Silbe zum Art. 3 GG von sich gibt, selbst wenn dies hier als nicht berührt angesehen wird.

Den Beschluss des OLG Brandenburg habe ich auf deren Seite nicht finden können.
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RE: BVerfG 1 BvR 1868/08: Sorgerechtsentzug trotz Wechselmodell abgelehnt - von Bluter - 09-10-2009, 21:41

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