09-10-2009, 09:50
Na, du gehst doch in Insolvenz, um deine Schulden loszuwerden. Keine Pfändungen mehr, keine Eidesstattlichen Versicherungen, die Hälfte des pfändungsfreien Betrages in der Wohlverhaltensphase behalten dürfen.
Jeder Euro Schulden, den du nach dem Tag der Insolvenz machst ist davon aber nicht erfasst. Mal laufenden Unterhalt nicht 100% bezahlt? Neue Schulden! Unterhaltsvorschuss ab Insolvenz wird zurückgefordert und zu stimmst zu? Neue Zahlungen, obenauf! Und da es ja keine anderen Gläubiger mehr gibt, haben deine künftigen Anstrengungen, die neu entstandenen Schulden wieder abzubauen nur die Befriedigung von Ex und Jugendamt zum Ziel. Du hast ihnen die Schuldenkonkurrenz Dank deiner Insolvenz vom Hals geschafft, jetzt können sie ganz allein und um so kräftiger zulangen.
In Insolvenz sollte man nur gehen, wenn auch alle Fragen zu laufendem Unterhalt so geklärt sind, dass keine neuen Schulden auflaufen können. Das ist bei bösen Exen und Kindesunterhalt für Minderjährige selten der Fall.
Jeder Euro Schulden, den du nach dem Tag der Insolvenz machst ist davon aber nicht erfasst. Mal laufenden Unterhalt nicht 100% bezahlt? Neue Schulden! Unterhaltsvorschuss ab Insolvenz wird zurückgefordert und zu stimmst zu? Neue Zahlungen, obenauf! Und da es ja keine anderen Gläubiger mehr gibt, haben deine künftigen Anstrengungen, die neu entstandenen Schulden wieder abzubauen nur die Befriedigung von Ex und Jugendamt zum Ziel. Du hast ihnen die Schuldenkonkurrenz Dank deiner Insolvenz vom Hals geschafft, jetzt können sie ganz allein und um so kräftiger zulangen.
In Insolvenz sollte man nur gehen, wenn auch alle Fragen zu laufendem Unterhalt so geklärt sind, dass keine neuen Schulden auflaufen können. Das ist bei bösen Exen und Kindesunterhalt für Minderjährige selten der Fall.