17-09-2009, 10:12
Ich habe eine Frage die den Unterhalt betreffen, ich habe heute von Familiengericht folgende Verfügung der Amtrichterin erhalten:
"Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Beklagten eine Eingruppierung allenfalls in die Einkommensklasse 3 vertretbar erscheint; dies auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen Umgangskosten und eines Bruttoeinkommens von 2200 Euro".
Was bedeutet das genau?
"Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Beklagten eine Eingruppierung allenfalls in die Einkommensklasse 3 vertretbar erscheint; dies auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen Umgangskosten und eines Bruttoeinkommens von 2200 Euro".
Was bedeutet das genau?