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Unterhalt
#1
Ich habe eine Frage die den Unterhalt betreffen, ich habe heute von Familiengericht folgende Verfügung der Amtrichterin erhalten:

"Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Beklagten eine Eingruppierung allenfalls in die Einkommensklasse 3 vertretbar erscheint; dies auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen Umgangskosten und eines Bruttoeinkommens von 2200 Euro".

Was bedeutet das genau?
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt - von marecello - 17-09-2009, 10:12
RE: Unterhalt - von p__ - 17-09-2009, 10:31
Unterhalt Einkommensklasse 3 - von marecello - 17-09-2009, 17:48
RE: Unterhalt - von p__ - 17-09-2009, 18:04
RE: Unterhalt - von blue - 17-09-2009, 18:25
Unterhalt - von marecello - 19-09-2009, 11:23

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