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Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#4
(11-08-2009, 01:10)Zahlender schrieb: das hier ist mein Erster Beitrag in diesem Forum. Hoffe er ist an der richtigen Stelle.

Willkommen. Ich hab den Beitrag ins Hauptforum verschoben, wo er hingehört.

Da hast du nun persönlich erlebt, wieso das Urteil zum Mehrbedarf der Kindergartengebühren vom BGH gesprochen wurde: Reine Kostenverschiebung auf den Vater. Das Kind soll auch nicht bei einer herumhängenden ALG-2 Empfängerin bleiben, beim Vater auch nicht, der Staat möchte es haben und du sollst dafür zahlen.

Stimmen die 105 EUR? Wurde berücksichtigt, dass zwei Kinder existieren, in vielen Bundesländern sinken die Gebühren wenn die "Familie" mehrere Kinder hat. Ist Essensgeld enthalten? Das gehört nicht zum Mehrbedarf.

Wegen der Höherstufung um zwei Stufen: Das ist von OLG-Bezirk zu OLG-Bezirk verschieden. Aber zwei Stunfen sind selten statthaft. Wenn, dann eine Stufe, in der untersten Einkommensgruppe auch gar keine. Wurden die Bedarfskontrollbeträge beachtet?

Früher waren es zwei Stufen, aber als die Düsseldorfer Tabelle ganz neu zugeschnitten wurde (warum, kannst du dir denken) sind die Stufen viel grösser geworden, da kann nur noch um eine Stufe verschoben werden. Da zu fett Mehrbedarf zahlst, würde ich eine Höhereinstufung rundweg ablehnen und das auch vor Gericht so vertreten.
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Nachrichten in diesem Thema
Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10
RE: Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von p__ - 11-08-2009, 12:56

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