Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#1
Guten Abend,

das hier ist mein Erster Beitrag in diesem Forum. Hoffe er ist an der richtigen Stelle. Ich versuche mich auch so kurz wie möglich zu fassen.

Meine Ex-Frau (3 Mon geschieden) lebt, mit unserem Sohn (5 Jahre - gemeinsame Sorge) und mit Ihrer Tochter (15) aus erster Ehe, von Harz4.
Unser Sohn geht bald das dritte Jahr in den KIGA. Die ersten beiden Jahre hat den KIGA das Jugendamt gezahlt.
Nun hat meine Ex die Erstattung für das kommende KIGA Jahr beim JA beantragt. Die haben Ihr was von neuer Rechtssprechung erzählt. Dann einen Vordruck für eine Einkommensüberprüfung des Vaters (ich) gezückt.
Jetzt meint meine Ex (Schreiben vom JA erstellt - aber nicht ersichtlich) von mir 333,- € Unterhalt zu bekommen. Bisher habe ich 199,- € brav gezahlt.
Mein Einkommen wurde bereinigt auf 1430,-€ festgesetzt - ist i.O.
Nur berechnen sie mir die dritte Stufe der Düsseldorfer Tabelle (1900-2300) und die vollen KIGA Kosten von 105,-€.

Warum stuft das JA mich einfach höher ein?
Und wenn ich meiner Ex mehr bezahlen sollte, wird ihr das doch wieder vom H4 abgezogen, oder?
Gibt es schon ein Folgeurteil in dem die Betreuerin ALG II bekommt?

Hoffe habe alles richtig gemacht, was das Forum hier angeht.

Gruß
Stefan
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste