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Unterhaltsberechnung korrekt?
#12
Mahlzeit.
Bei dem alten Thread kam mir noch in den Sinn, daß ich den steuerlichen Aspekt ganz vergaß.
Mal angenommen der werte Herr Autoverkäufer bedient den Anspruch der Ehefrau aus einem Kredit, den er ja lt. geltender Rechtsprechung aufnehmen muß, um nicht in den Knast zu gehen.

Der Ehemann zahlt also einen minimalen Steuersatz aus EUR 15.600,- Jahresbrutto, plus geldwerter Vorteil vom Dienstwagen EUR 120.000,-, die Ehefrau entsprechend Ihrem Unterhalt EUR 153.600,-. Lt. Splittingtabelle 2011 macht das flockige EUR 289.200,- zvE und damit eine Steuerschuld von EUR 105.120,- pro Jahr.

Zu Begleichen einzig und allein durch den Ehemann.

Danach verbleibt das monatliche Einkommen der Ehefrau bei EUR 14.172,- und das des Ehemanns ergibt sich aus EUR 910,- - Zahlbetrag 14.172,- - lfd. Steuerschuld 8.760,- = EUR - 22.002,- / Monat.

Da dieses System der Anspruchsfolge ohne monetäre Grundlage staatlich sanktioniert ist verwundert es nicht, daß in der derzeitigen Lage der EU (diesmal gemeint: Europäische Union und nicht Ehegattenunterhalt) munter mit nicht vorhandenen Milliarden um sich geworfen wird.
Es ist die einzig logische Folge, wenn nachhaltiges Denken das Ausschlußkriterium für Statthalter der Judikative und Legislative ist.
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Ralf G. - 05-08-2009, 05:30
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Nero - 05-08-2009, 07:21
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Master Chief - 29-07-2012, 12:59
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von beppo - 29-07-2012, 14:44

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