06-08-2009, 08:20
Berechnen kann man viel. Natürlich wird bei solchen Verhältnissen jeder Anwalt darauf abstellen, dass die Verhältnisse des Einzelfalls ausschlaggebend sind und nicht starre Berechnungsformeln, die nicht Gesetz sind. Ein Richter könnte alles urteilen, die Pflicht den Job zu wechseln, irre hohen Unterhaltssätze, Kindesunterhalt aber kein Ehegattenunterhalt....